Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wolfgang Schneider & Sebastian Ali GbR Elektroinstallation
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Wolfgang Schneider & Sebastian Ali GbR Elektroinstallation gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Verbrauchern.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten zustande.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Konstruktion, Ausführung oder Material bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
Die Gewährung von Abschlagszahlungen und/oder Teilschlussrechnungen gilt als ausdrücklich vereinbart. Sind keine individuellen Zahlungsvereinbarungen getroffen, so erfolgt die Zahlung wie folgt:
30 % des Auftragswertes nach Erhalt der Auftragsbestätigung,
50 % des Auftragswertes nach erfolgter Lieferung der Materialien bzw. Hauptkomponenten,
20 % des Auftragswertes nach Fertigstellung der Inbetriebnahme und Erstellung der Schlussrechnung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten bis zum Eingang der jeweils fälligen Zahlung auszusetzen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Abrechnung von Regie- bzw. Projektstunden erfolgt in Einheiten von jeweils 30 Minuten. Angefangene Einheiten werden jeweils als volle Einheit berechnet.
§4 Ausführungsfristen
Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Lieferverzögerungen, Krankheit, behördlicher Anordnungen oder sonstigen nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle zugänglich, frei von Hindernissen und die notwendigen Anschlüsse (Strom, Wasser etc.) vorhanden sind.
Der Auftraggeber stellt erforderliche Pläne, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen zur Berechnung von Wartezeiten, zusätzlichen Anfahrten und Mehraufwand.
§6 Abnahme
Die Abnahme hat unverzüglich nach Fertigstellung zu erfolgen.
Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige keine Abnahme oder wird die Leistung in Gebrauch genommen, gilt sie als abgenommen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§7 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgender Maßgabe:
Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme.
Keine Gewährleistung wird übernommen für:
unsachgemäße Nutzung oder eigenmächtige Änderungen,
normalen Verschleiß,
Schäden durch Fremdeinwirkung oder fehlerhafte Vorleistungen Dritter.
§8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§9 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriff Dritter zu schützen.
§10 Kündigung
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis geringerer ersparter Aufwendungen vorbehalten.
§11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.








